Diese Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter

Das Mietrecht in Deutschland ist kompliziert und nicht immer eindeutig. Dazu komme, dass sowohl Mieter als auch Vermieter nicht immer wissen, was sie überhaupt dürfen und wozu sie verpflichtet sind.

Deshalb schauen wir uns in diesem Beitrag einmal die wichtigsten Fakten an, bei denen es vermehrt zu Streitfällen kommt. Gerade bei den Punkten Kündigung und Nebenkostenabrechnung kommt es oft zu Komplikationen. Vieles lässt sich in direktem Kontakt klären, doch manchmal sind die Fronten so verhärtet, dass eine dritte Partei notwendig ist.

Beispielsweise gibt es die Kanzlei Vogedes – Anwalt für Mietrecht in Bielefeld, die sich hierauf spezialisiert hat. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, hat aber auch die Möglichkeit in einem Mieterschutzbund beizutreten. Hierfür liegen die Beiträge bei ca. 50-60€ im Jahr. Dafür wird einem rechtlicher Beistand und zur Not ein Anwalt bereitgestellt, welcher sich um alle Angelegenheiten kümmer.

Der schlimmste Fall tritt ein: Der Vermieter kündigt mich

Darf der Vermieter seinen Mieter einfach kündigen? Das kommt auf den Einzelfall an. In Deutschland haben Mietersehr viele Rechte und können nicht einfach so aus ihrer Wohnung geworfen werden.

Bei einer Kündigung muss zwischen einer fristgerechten und einer fristlosen differenziert werden. Bei einer fristgerechten Kündigung erhält der Mieter eine gewisse. Vorlaufzeit, bevor er die Wohnung verlassen muss. Oftmals sind dies ein bis drei Monate. Plausible Gründe hierfür können eine Vertragsverletzung, Eigenbedarf oder wirtschaftliche Gründe sein.

In jedem Fall muss der Vermieter den Punkt nachvollziehbar machen. Es reicht nicht aus, wenn dieser sagt, dass er oder ein Familienmietglied die Wohnung selbst beziehen möchte. Da muss Hand und Fuß hinter stecken.

Bei einer fristlosen Kündigung kann der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter umgehend gekündigt werden. Hierzu ist ein triftiger Grund notwendig. Das kann z. B. sein, wenn dieser gefährliche, illegale Tätigkeiten betreibt oder ohne Genehmigung größere Bauarbeiten in der Wohnung vornimmt.

Die Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter darf einige Kosten, die ihm entstehen, zum Teil auf den Mieter umlegen. Diese sind in der Regel in den Nebenkosten enthalten, welche in einer Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter gezahlt werden. Da der Vermieter jedoch die Verbräuche und die genauen Kosten nicht kennt, kann es vorkommen, dass am Ende des Jahres zu viel oder zu wenig Nebenkosten bezahlt wurden.

Ein wichtiger Punkt, welche Mieter nicht wissen ist, dass sie unter Umständen nicht verpflichtet sind eine Nachzahlung zu begleichen. Und zwar ist das dann der Fall, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu spät eingereicht hat. Hierfür hat er nämlich bis zum Jahresende Zeit. Die Nebenkostenabrechnung für 2021 muss spätestens bis zum 31.12.2022 beim Mieter sein.

Anders sieht es bei Guthaben aus. Hat der Mieter zu viel gezahlt und somit einen Überschuss, ist der Vermieter verpflichtet dieses auszuzahlen. Auch, wenn er die Abrechnung erst nach zwei Jahren fertig macht.

Sobald der Mieter über ein Guthaben Bescheid bekommen hat, ist der Vermieter verpflichtet das Geld binnen 30 Tagen zu begleichen.