Leben in Mecklenburg-Vorpommern: Schulwechsel
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Leben in Mecklenburg-Vorpommern: Schulwechsel

Planen Sie, die Schule in unser Mecklenburg-Vorpommern zu verlegen? Wir zeigen Ihnen hier auf, was Sie alles bei einem Schulwechsel beachten müssen und was Sie auf gar keinen Fall vernachlässigen sollten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit fast 500 öffentliche allgemeinbildende Schulen, mehr als 70 unabhängige allgemeinbildende Schulen und etwa 30 öffentliche Berufsschulen. Die Schulbildung beginnt im Kindergarten der Kindertagesstätte Mecklenburg-Vorpommern, die den Übergang von der ersten in die vierte Klasse der Grundschule erleichtert. Nach Abschluss der Grundschule ist das Einstiegsniveau unabhängig von der Art der Schule die fünfte und sechste Klasse. In dieser Zeit können sich Schüler regionaler und umfassender Schulen sowie Sport- und Musikhochschulen künftig als Teil ihres langfristigen gemeinsamen Lernens nutzen und ihre Lernrichtung für die Zukunft festlegen. Am Ende dieses Einführungstrainings werden anhand der Empfehlungen weitere Schulkarrieren im zweistufigen Schulsystem festgelegt.

Berufliche regionale Schulen führen zu Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe. Die Abschlussurkunde jeder Schule öffnet die Verbindung zum weiteren Lernen. Sonderschulen unterrichten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und können in den normalen Kursen der normalen Schulen keine ausreichende Unterstützung erhalten. Die Arten von Berufsschulen umfassen Berufsschulen, Berufsschulen, höhere Berufsschulen, technische Hochschulen, technische Hochschulen und technische Schulen.

Abschlüsse, Informationen, Prüfungen und Co.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Prüfungsaufgaben zentral formuliert und spezifiziert. Qualifikationen für regionale Schulen oder Gesamtschulen: Nach der 9. Klasse können berufliche Qualifikationen erworben werden. Am Ende der 10. Klasse legen alle Schüler die zentrale Abschlussprüfung für das Abschlusszertifikat der Mittelschule ab. Abitur gemacht: Nach der zwölften Klasse wird die Hochschulzugangsberechtigung erworben, und die Abiturprüfung wird am Ende der zwölften Klasse im Gymnasium und am Ende der dreizehnten Klasse an der technischen Hochschule durchgeführt.

Fragen und Antworten

Wann beginnt MV mit der Schulpflicht?

Die Schulpflicht beginnt spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres. Später geborene Kinder können auf Antrag ihres Erziehungsberechtigten früh in die Schule gehen. Wenn jedoch die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, können Sie auch die Verschiebung der Zulassung beantragen. Informationen zu Aufnahmeprüfungen und zur Registrierung erhalten Sie in verschiedenen Regionen und städtischen Gebieten.

Wahlfreiheit in Schulen – an wen?

Nach Abschluss der Grundschule mit dem Übergang zur Mittelschule können Sie, solange die von Ihnen gewählte Schule in der Lage ist, eine andere öffentliche Schule als die örtliche öffentliche Schule wählen. Wenn der Erziehungsberechtigte lieber eine Privatschule besucht, kann er frei von der Grundschule wählen.

Wo muss ich mich registrieren?

Wenn Sie nicht wissen, in welcher Schule Sie sich befinden, wenden Sie sich bitte an den Schulbezirk oder die zuständige Bildungsbehörde. Wenn Sie bereits wissen, welche Schule Ihr Kind besuchen soll, wenden Sie sich bitte direkt an diese Schule. Dies gilt auch für Privatschulen.

Welche Dokumente und Informationen werden benötigt?

  • 1. Übergangsberichtungen
  • 2. Zertifikate für die letzten zwei akademischen Jahre oder die letzten vier Semester
  • 3. Sofern auf dem Zertifikat kein offensichtlicher Nachweis vorliegt, andernfalls: Qualifikationen wie ein Abitur oder der schulbasierte Teil der technischen Hochschulzulassungsqualifikation,…
  • 4. Fremdsprache: Der Beginn des Berufskurses, die Reihenfolge der Fremdsprache, falls erforderlich, ändern Sie gegebenenfalls den Abschluss (z. B. Latein).
  • 5. Wissenschaftsunterricht: Beginn des Themenunterrichts
  • 6. Sonstiges: Besondere Unterstützungsanforderungen, Deutsch als Fremdsprache, Verletzungen, die besondere Maßnahmen erfordern (z. B. Behinderung)
  • 7. Besondere Fähigkeiten, Interessen und Hobbys wie Leistungssport, künstlerische Aktivitäten oder Freiwilligendienste…

Wenn Sie Fragen rundum dieses Thema haben, dann widmen Sie sich einfach an die Gemeinde oder direkt an die Schulen. Dort bekommen Sie alle nötigen Informationen die Sie benötigen. Darüber hinaus kann ein Schüler natürlich auch während einem Schuljahr die Schule wechseln, sofern alle nötigen Informationen vorhanden sind.

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